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Gewährleistung und Garantien

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: Beim Kauf von Waren in der EU gilt ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren.

Für alle Produkte in unserem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Ihre Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer Herstellergarantie, sind für Sie unentgeltlich und werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt. Ist ein Produkt mangelhaft, können Sie sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns wenden, egal ob zusätzlich ein Garantiefall vorliegt.

Weitere Informationen: Ihr Europa – Gewährleistung und Garantien

Garantiebedingungen unserer Hersteller

Viele Hersteller gewähren zusätzlich eine freiwillige Garantie. Die folgenden Garantien gelten ausschließlich für die jeweils genannten Marken und Produktgruppen und nur zu den dort beschriebenen Bedingungen. Welche Garantie für einen Artikel gilt, sehen Sie auch direkt auf der jeweiligen Produktseite.


Pergart, Arrow und Globel – Metallgerätehäuser und -boxen

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH, Höfkerstr. 30, 44149 Dortmund, Tel. +49 231 941655-0, info@eph-schmidt.de

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Metallgerätehäuser und -boxen folgende Garantien:

A) Für Metallgerätehäuser
aus feuerverzinkten Blechen sowie aus galvanisch verzinkten Blechen mit Vinylbeschichtung eine Garantie von 15 Jahren, für unsere Metallgerätehäuser aus galvanisch verzinkten Blechen mit zweilagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 10 Jahren und für unsere Metallgerätehäuser aus galvanisch verzinkten Blechen mit einlagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 5 Jahren.

B) Für Metallgeräteboxen
mit feuerverzinkten Blechen oder mit galvanisierten Blechen mit Vinylbeschichtung eine Garantie von 10 Jahren, für Metallgeräteboxen aus galvanisch verzinkten Blechen mit zweilagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 5 Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie für die oben genannten Produkte erstreckt sich ausschließlich auf Durchrostung von Blechteilen. Nicht von der Garantie umfasst ist eine Haftung für Rostbildung oder Farbänderungen, sowie für Verschlüsse, Türschienen, Gummi- und Kunststoffteile.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung der oben genannten Produkte gemäß der Aufbauanleitung. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 75 kg/m², Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • eine nicht ausreichende Verankerung
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort – etwa mit besonderer Windbelastung, hinterfüllter Außenwand oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit (wie z. B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m, bei dauerhaft feuchtem Untergrund), in Schwerindustriegebieten oder in Umgebungen mit außergewöhnlich hoher Korrosionsneigung
  • eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
  • bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers
  • kommerzielle Nutzung
  • das Um-/Überlackieren
  • einen Umbau oder das Ersetzen der ausgelieferten Teile durch herstellerfremde Teile

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können.

Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Vitavia – Gerätehäuser mit Alu-Sandwich-Paneelen

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH, Höfkerstr. 30, 44149 Dortmund, Tel. +49 231 941655-0, info@eph-schmidt.de

Wir übernehmen im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Metallgerätehäuser mit Alu-Sandwich-Paneelen und Rahmen aus Aluminiumprofilen eine Garantie von 20 Jahren auf Konstruktion und Rahmen sowie eine Garantie von 10 Jahren auf Hohlkammerplatten und ASP-Platten gegen Verwitterung. Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert.

Die Garantie auf Konstruktion und Rahmen erstreckt sich nicht auf Dichtungen, Türschienen, Gummi- oder Kunststoffteile. Ebenso schließt die Garantie nicht ergänzendes Gerätehaus-Zubehör mit ein.

Die Garantie für Hohlkammerplatten sowie ASP-Platten erstreckt sich ausschließlich auf deren Witterungsbeständigkeit. Sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines unserer Gerätehäuser.

Grundlegende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung gemäß der Aufbauanleitung und gemäß dem Verglasungsplan für die Hohlkammerplatten/ASP-Platten. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 75 kg/m², Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • eine nicht ausreichende Verankerung
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort – etwa mit besonderer Windbelastung, hinterfüllter Außenwand oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit (wie z. B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m, bei dauerhaft feuchtem Untergrund), in Schwerindustriegebieten oder in Umgebungen mit außergewöhnlich hoher Korrosionsneigung
  • eine fehlerhafte Reinigung der Hohlkammerplatten/ASP-Platten mit nachteiliger Chemikalieneinwirkung (z. B. Reinigungsmittel mit hohem Tensidanteil, wie Glasreiniger, Moosentferner etc.)
  • einen fehlerhaften Einbau der Hohlkammerplatten/ASP-Platten, insbesondere bei Verursachung von Kratzern und Spannungen oder unter Verwendung von Klebstoffen oder nichtverträglichen Dichtungsmassen und/oder bei fehlerhafter Ausrichtung der UV-coextrudierten Oberfläche
  • eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
  • bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können. Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie.

Die Inanspruchnahme der eingeräumten Garantierechte ist unentgeltlich. Eine Einschränkung der gesetzlichen Rechte im Falle eines Mangels (§§ 437 ff. BGB) ist mit dieser Garantie nicht verbunden.

Vitavia – Gewächshäuser und Hohlkammerplatten

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH, Höfkerstr. 30, 44149 Dortmund, Tel. +49 231 941655-0, info@eph-schmidt.de

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Gewächshäuser eine Garantie von 15 Jahren und für unsere Hohlkammerplatten eine Garantie von 10 Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie für unsere Gewächshäuser erstreckt sich ausschließlich auf Konstruktion und Rahmen.

Nicht von der Garantie umfasst sind sonstige Lieferbestandteile wie Dichtungen, Kunststoffteile und Federklammern. Ebenso erstreckt sich die Garantie nicht auf unsere Fundamente und auf unser ergänzendes Gewächshaus-Zubehör.

Die Garantie für unsere Hohlkammerplatten erstreckt sich ausschließlich auf deren Witterungsbeständigkeit. Sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines unserer Gewächshäuser.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung gemäß der Aufbauanleitung und gemäß dem Verglasungsplan für die Hohlkammerplatten. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 25 kg/m², Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort (etwa mit besonderer Wind- oder Hitzebelastung)
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • eine nicht ausreichende Verankerung des Gewächshauses
  • eine fehlerhafte Reinigung der Hohlkammerplatten mit nachteiliger Chemikalieneinwirkung (z. B. Reinigungsmittel mit hohem Tensidanteil, wie Glasreiniger, Moosentferner etc.)
  • einen fehlerhaften Einbau der Hohlkammerplatten, insbesondere bei Verursachung von Kratzern und Spannungen oder unter Verwendung von Klebstoffen oder nichtverträglichen Dichtungsmassen und/oder bei fehlerhafter Ausrichtung der UV-coextrudierten Oberfläche
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten.

Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Vitavia – Gartenprodukte aus Zincalume®

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH, Höfkerstr. 30, 44149 Dortmund, Tel. +49 231 941655-0, info@eph-schmidt.de

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Vitavia Hochbeete, Komposter und Kaminholzregale aus Zincalume® 15 Jahre Garantie gegen Durchrostung.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Durchrostung von Metallteilen. Nicht von der Garantie umfasst ist eine Haftung für Rostbildung oder Farbänderungen.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung der Zincalume® Produkte gemäß der Aufbauanleitung. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • eine nicht ausreichende Verankerung
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort – etwa mit besonderer Windbelastung oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit (wie z. B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m, bei dauerhaft feuchtem Untergrund, wenn keine Drainage angelegt wurde), in Schwerindustriegebieten oder in Umgebungen mit außergewöhnlich hoher Korrosionsneigung
  • eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
  • bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers
  • kommerzielle Nutzung
  • das Um-/Überlackieren
  • einen Umbau oder das Ersetzen der ausgelieferten Teile durch herstellerfremde Teile

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können. Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden, ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden durch keines der oben genannten Garantieversprechen eingeschränkt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.